Diese Hallenordnung tritt am 01.01.1993 in Kraft. Mit dem Betreten der Halle erklärt sich jedes Mitglied mit den o.g. Punkten einverstanden. Der ACHB – Vorstand
- Die ÜL/Trainer des ACHB und der Vorstand des ACHB tragen die Verantwortung für den Trainingsbetrieb und haben das Hausrecht. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Das Trainingszentrum ist in der Regel von 16.00 – ca. 22.00 Uhr geöffnet, und zwar von MO – FR. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, bitten wir um Verständnis, wir arbeiten alle ehrenamtlich. Wir bitten die Mitglieder, sich an diese Zeiten zu halten.
- Frauentraining im ACHB MI + FR von 20.00 – 21.30 Uhr (nur Frauen) Auch diese Zeiten bitten wir einzuhalten! Die Herren werden höflich aufgefordert, am Mittwoch bis spätestens 20.00 Uhr, das Gebäude verlassen zu haben! Am Freitag dürfen in dieser Zeit auch die Männer trainieren. Nur die Sauna bleibt den Damen vorbehalten.
- Die Sauna steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Wir verweisen auf die ausgehängte Saunaordnung mit den Saunazeiten. Ein Anspruch auf die Benutzung der Sauna besteht nicht. Der Vorstand behält sich eine Änderung und Einschränkung der Öffnungszeiten vor. Dies gilt insbesondere im Sommer und vor Veranstaltungen.
- Fahrräder gehören nicht in die Halle, sondern nach draußen (Fahrradständer vorhanden).
- Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen zu vermeiden.
- Das Training ist nur mit sauberen und festen Sportschuhen gestattet, die nicht schon draußen verwendet wurden (keine Straßensportschuhe). Die Nassräume und die Sauna dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Badelatschen verwendet werden (der Fusspilz lauert überall).
- Die Geräte sind schonend zu behandeln. Eventuelle Schäden sind sofort dein Vorstand/Trainer zu meiden. Aus kameradschaftlichen Gründen können an einem Gerät ruhig zwei oder mehr Personen gleichzeitig trainieren. Stärkere haben hier keine Vorrechte. Das Material, das bewegt wurde, ist auf jeden Fall wieder an seinem Aufbewahrungsort zurückzubringen, dies gilt insbesondere für das Scheibenmaterial. Jeder sollte sich für den Zustand der Halle verantwortlich fühlen! Falls die Regelungen, trotz Aufforderung nicht eingehalten werden, erfolgt eine Abmahnung mit Androhung des Ausschlusses aus dem Verein (s.a. Satzung).
- Das Rauchen und der Genuss von Alkohol u.a. Drogen ist in der Halle/Nebenräume/Umkleidekabinen während des Trainingsbetriebes verboten. Wir treiben hier Sport für die Gesundheit – nicht gegen sie!! Für Raucher sind im Eingangsbereich Aschenbecher vorhanden.
- Wir sind alle tierlieb, aber trotzdem bitte Hunde und sonstiges Gross- und Kleingetier zu Hause lassen.
- Der Vorstand lehnt jede Art von Haftung für Diebstähle grundsätzlich ab. Dies gilt auch für Unfälle, die durch falsch durchgeführtes Training, unsachgemäße Benutzung der Geräte, gesundheitliche Vorschäden entstanden sind. 13) Die Teilnahme am Training ist an die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Beitrag gebunden Beitragsrückstände können zum Trainingsausschluss führen!!!!